„Anstelle der herkömmlichen Konzeption der Unternehmensmitbestimmung durch Gesetz ermöglicht der Gesetzgeber für die Ausgestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) den Abschluss einer individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Vereinbarung. Erst wenn die Vereinbarungsparteien zu keiner Einigung finden, greift unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Auffangregelung ein, die die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE sichert. Im Gegensatz zu den bisher geführten Diskussionen und Untersuchungen zur Mitbestimmungsvereinbarung besteht nun erstmals eine gesetzliche Regelung, welche die Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung festsetzt und Vertragsparteien, Voraussetzungen des Zustandekommens sowie Inhalte mehr oder weniger ausführlich bestimmt. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Vereinbarung. Neben der Rechtsnatur, den Modalitäten und Voraussetzungen des Zustandekommens werden insbesondere die Reichweite und Schranken der Mitbestimmungsautonomie in der SE erörtert. Zusätzlich zu den Vereinbarungsinhalten werden die Kollisionen der Mitbestimmungsautonomie mit den gesellschaftlichen Grundlagen wie der Satzungsautonomie der Aktionäre und der Organisationsautonomie von Verwaltungs- bzw. Aufsichtsorgan beleuchtet. Die Darstellung beinhaltet zudem eine Mustervereinbarung für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer dualistisch verfassten SE.“