Evangelisches Kirchenrecht entstand als Folge der Reformation und unterscheidet sich vom kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche. Ob ein Recht der Kirche mit dem Evangelium vereinbar ist, ist in der evangelischen Kirche und Theologie allerdings nach wie vor strittig. Die Erfahrungen im Kirchenkampf haben die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Rechts und der Ordnung der Kirche gerichtet. Es entstand auf juristischer Seite eine evangelische Rechtstheologie, die in der evangelischen Theologie und im Theologiestudium freilich allenfalls eine marginale Rolle spielt. Martin Honecker befasst sich zum einen mit der Grundsatzdiskussion im evangelischen Kirchenrecht, mit der Frage nach den theologischen Voraussetzungen von Kirchenrecht und mit notwendigen Unterscheidungen wie dem Staatskirchenrecht, dem innerkirchlichen Organisationsrecht und dem Recht des geistlichen Auftrags. Dazu ist die Berücksichtigung wesentlicher geschichtlicher Entwicklungen evangelischen Kirchenrechts notwendig. Weiterhin diskutiert der Autor konkrete Probleme im Überschneidungsfeld von Theologie und Recht, wie Fragen der Kirchenmitgliedschaft und Kirchenzugehörigkeit, von Kirchenzucht, Visitation, Lehrbeanstandung, innerkirchlichen Grundrechten oder der Auswirkung der Ökumene auf das Kirchenrecht. So soll auf der einen Seite Theologen deutlich gemacht werden, welches Gewicht das Kirchenrecht in der kirchlichen Praxis hat. Auf der anderen Seite sollten Juristen bedenken, dass in Grundfragen des Kirchenrechts der Dialog mit der Theologie notwendig ist.