Von Gefahrgütern gehen Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Auf diese Gefahren wird durch die Gefahrzettel bzw. Placards und die orangefarbenen Tafeln mit den Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr hingewiesen. Mit Ausnahme der Sprengstoffe muss jedem Gefahrgut eine aus 2 bis 4 Ziffern bestehende Gefahrenbeschreibung zugeordnet werden.
Diese verwendet die Ziffern 2 bis 9 für die Gefahrgutklassen und den Buchstaben X für gefährlich mit Wasser reagierende Stoffe. Die Gefahrenbezeichnung (Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr) muss bei Transporten eines Gefahrgutes im oberen Teil der orangefarbenen Tafel angebracht werden.
Der Hommel bietet jetzt für alle 100 möglichen Kombinationen Gruppenmerkblätter an. Anhand des entsprechenden Gruppenmerkblattes kann vor Ort schnell erkannt werden, welche Gefahren bestehen und welche notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Contributions by: Eckhard Baum, Herbert F. Bender, Albrecht Broemme, Herbert Desel, Ursula Gundert-Remy, Jörg Holzhäuser, Helma Kersting, Klaus Kersting, Mario König, Monika Nendza, Ursula Stephan, Ute Strobel