Fusionskontrollrechtliche Beschlüsse der Europäischen Kommission unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union. Gerade im Kontext der präventiven und auf wettbewerbliche Prognosen angewiesenen Fusionskontrolle spielen dabei immer wieder beweisrechtliche Aspekte, wie etwa der Umfang der gerichtlichen Prüfungskompetenz, die Beweislast oder das Beweismaß eine entscheidende Rolle. Ein speziell primär- oder sekundärrechtlich kodifiziertes Beweisrecht sucht man gleichwohl vergeblich. Von diesem Ausgangspunkt ausgehend untersucht Till Patrik Holterhus Erfordernis und Bestand beweisrechtlicher Regelungen im Fusionskontrollprozess. Basierend auf der Annahme unterschiedlicher Beweisarten im Bereich des Beweises tatsächlicher Umstände und des Beweises wettbewerblicher Prognosen, erarbeitet und systematisiert er die verschiedenen Facetten des Beweisrechts an der Schnittstelle von europäischem Verwaltungs-, Prozess- und Fusionskontrollrecht.