Die Nichtoeffentlichkeit und der Schutz von Geheimnissen sind haufig der Grund fur die Wahl des Schiedsverfahrens. Mangels gesetzlicher Regelung oder gefestigter Rechtsprechung untersucht die Arbeit, ob auch ohne explizite gesetzliche Regelung von der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens in Deutschland ausgegangen werden kann. Der Verfasser untersucht die Grunde der Nichtoeffentlichkeit des Schiedsverfahrens und stellt dar, dass sich eine Geheimhaltungspflicht fur alle Verfahrensbeteiligten nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts und des Deliktsrechts ergibt. Der Verfasser zeigt auf, dass ein effektiver Geheimnisschutz im Schiedsverfahren nur bestehen kann, wenn eine generelle Geheimhaltungspflicht besteht. Diese verfahrensimmanente Geheimhaltungspflicht kann im Einzelfall zum Schutz der anderen Schiedspartei oder berechtigter Dritter durchbrochen werden. Diese Auffassung wird durch einen Vergleich mit der Rechtslage in England, Australien, Schweden und Neuseeland unterstutzt. Der Verfasser zieht zudem Parallelen zum Bankgeheimnis und geht auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Geheimnisschutzes ein.