Mit den Erhaltungsarbeiten im Arbeitskampf ist eine Problematik von erheblicher praktischer Bedeutung angesprochen. Ihre Durchfuhrung soll den Betrieb vor bestimmten arbeitskampfbedingten Schaden bewahren. Die vorliegende Arbeit entwickelt praktikable Losungen zu wichtigen Fragen: Wen trifft die Verpflichtung zur Durchfuhrung von Erhaltungsarbeiten und aus welchem Rechtsgrund? Welche Tatigkeiten gehoren dazu? Sind sie auch bei einer Aussperrung zu leisten? Konnen zur Vermeidung von Konflikten Tarifvertrage oder Betriebsvereinbarungen uber Erhaltungsarbeiten geschlossen werden? Die Verpflichtung zur Durchfuhrung von Erhaltungsarbeiten begrenzt die individuelle und kollektive Arbeitskampffreiheit. Die Thematik bietet Anlass, die bisherigen Bemuhungen zur Entwicklung von allgemeinen Kampfgrenzen (insbesondere Grundsatz der Verhaltnismassigkeit und Paritatsprinzip) einer naheren Betrachtung zu unterziehen."