Eigentumsrechte behandelt die Privatrechtswissenschaft in zwei verschiedenen, weitgehend voneinander abgekoppelten Diskursen. Allgemeine Zivilrechts- und Immaterialgüterrechtswissenschaft stehen kaum im Dialog. Die intensiv diskutierten, gut aufbereiteten Voraussetzungen und Grenzen für eine präzise und ausdifferenzierte Zuweisung immaterieller Güter werden für die Reichweite des Sacheigentums nur unzureichend fruchtbar gemacht. Dabei fordert die digitale Gesellschaft Eigentumsrechte insgesamt heraus. Die Grenzen zwischen körperlichen und unkörperlichen Gegenständen zerfließen. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage nach der individuellen Zuweisung von (immateriellen) Gütern. Der Band ist das Ergebnis einer intradisziplinären Tagung, bei der die Funktion, Reichweite, strukturelle Ausgestaltung sowie Ausübungsbedingungen von Eigentumsrechten mit einem breiten Publikum grundlegend diskutiert und die getrennt geführten Diskurse im Recht des Geistigen Eigentums und der allgemeinen Zivilrechtswissenschaft zusammengeführt wurden.