Die Abwägungsdogmatik hält nach einer langjährigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fülle von Lösungen für Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Darüber hinaus lässt sich das dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwägung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwägungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der üblichen natürlich-sprachlichen Darstellungsweise nicht hinreichend bewältigt werden können. Insbesondere die Durchführung einer Gesamtabwägung unter Heranziehung einer bilanzierenden Betrachtungsweise stellt die Praxis vor methodische Probleme. Da aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grundvoraussetzungen rationalen Handelns formuliert, erscheint eine Weiterentwicklung des Rechts angezeigt. Ekkehard Hofmann zieht hierfür die wirtschaftswissenschaftliche Entscheidungstheorie heran, in der eine Vielzahl leistungsfähiger Methoden zur Beschreibung und Anleitung von Entscheidungsvorgängen entwickelt worden ist. Um die Übertragbarkeit dieser Verfahren auf den Kontext hoheitlicher Entscheidungen zu überprüfen, werden die bisherigen Anwendungsfelder formaler Ansätze in der Praxis ausführlich analysiert. Die zunehmend erkennbaren Bemühungen der deutschen Bundesregierung, der US-Regierung und in jüngster Zeit auch der EU-Kommission um eine transparente und kalkulatorisch leistungsfähige Methodik lassen erwarten, dass derartige Instrumente in Zukunft bei Rechtsanwendung und Rechtsetzung verstärkt zum Einsatz kommen werden.