Die öffentliche und fachöffentliche Auseinandersetzung um die sogenannte Sterbehilfe sowie die parallele Diskussion zur Patientenverfügung als möglichem Instrument zur Sicherung von Autonomie am Lebensende haben Hochkonjunktur. Die Unsicherheit und Ratlosigkeit von Ärzten, Pflegenden und Betroffenen, aber auch unter Juristen ist auch durch die höchstrichterliche Judikatur keineswegs beseitigt worden. Die Einschätzungen über ein angemessenes Verhältnis von Patientenautonomie und Integritätsschutz am Lebensende offenbaren tiefgreifende Differenzen. Entsprechendes gilt für die Frage, ob und wieweit die Vormundschaftsrichter in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund und im Blick auf die dringend gebotene und geplante gesetzgeberische Reaktion untersuchen Wolfram Höfling und Anne Schäfer die Einstellungen und Entscheidungskriterien der deutschen Vormundschaftsrichter auf methodisch-valider Basis. Die Präsentation der Analyse der Ergebnisse der Totalerhebung unter den deutschen Vormundschaftsrichtern erster Instanz wird dabei in den normativen und politischen Kontext eingeordnet.