Die Arbeit untersucht die Behandlung US-amerikanischer Sicherungsrechte durch das deutsche Recht, eine Frage, die zunehmend praktisches Interesse findet.
Sicherungsrechte, die einem Glaubiger zur Sicherung einer Forderung an Gegenstanden des Schuldners zustehen, erfahren in den einzelnen Rechtsordnungen eine unterschiedliche Regelung. Wahrend im Glaubigerinteresse ein Bedurfnis fur ihre Anerkennung besteht, koennen aus der Verschiedenheit der Sicherungsrechte Hindernisse entstehen. Ob sie uberwunden werden koennen, hangt davon ab, dass sich in der Rechtsordnung des anerkennenden Staates ein Rechtsinstitut finden lasst, das dem anzuerkennenden auslandischen Sicherungsrecht vergleichbar ist.
Fur das US-amerikanische Sicherungsrecht, das security interest des Art. 9 UCC, gelangt die Arbeit hier zu einem positiven Ergebnis. Der Inhaber eines solchen security interest kann mit der Anerkennung seiner Sicherheit in Deutschland rechnen.