Panoramafreiheit Und Eigentumsrecht
Ist die Panoramafreiheit in Gefahr? Diese Frage stellt sich etlichen Kunstlern, Bildjournalisten, Fotografen und Filmemachern seit der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 17. Dezember 2010 in den viel beachteten Parallelentscheidungen "Preussische Schloesser und Garten" entschieden hat, dass das ausschliessliche Recht zur gewerblichen Anfertigung und Verwertung von Filmen und Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen dem Grundstuckseigentumer zusteht, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstuck aus angefertigt werden. Die Autorin legt dar, warum diese Rechtsprechung nicht aufrechterhalten werden kann. Sie zeigt die Grenzen des Eigentumsrechts auf und weist nach, warum dem Sacheigentumer kein Immaterialguterrecht an seinen Eigentumsgegenstanden zusteht.