Einheitlicher europaeischer Werkbegriff und Herabsenkung der Anforderungen an die Gestaltungshoehe bei Werken der angewandten Ku
Diese Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob fur den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Vergleich zu anderen Werkarten hoehere Anforderungen in Form einer besonderen Gestaltungshoehe zu verlangen sind. Die Arbeit zeigt auf, weshalb dies aus einer Vielzahl von Grunden nicht geboten erscheint. Insbesondere lassen die europaischen Urheberrechtsentwicklungen mittlerweile durch eine Reihe von Richtlinien sowie durch neuere EuGH-Entscheidungen - beginnend mit Infopaq/DDF im Jahre 2009 - auf die Existenz eines einheitlichen europaischen Werkbegriffs schliessen. Dieser gebietet es, fur samtliche Werkarten einheitliche, eher niedrige Schutzvoraussetzungen anzusetzen. Damit ist auch fur Werke der angewandten Kunst keine erhoehte Gestaltungshoehe zu fordern.
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