Polen und Deutschland haben neue rechtliche Instrumente eingeführt, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und die Betroffenen zu entschädigen: Polen 2004 die Verzögerungsbeschwerde, Deutschland 2011 die Entschädigungsklage, die eine Verzögerungsrüge voraussetzt. Das hat weitere Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer nicht verhindert. Eine im Herbst 2016 in Warschau abgehaltene deutsch-polnische Tagung von Rechtswissenschaftlern und Richtern oberster Gerichte hat eine kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und Überlegungen zu Lösungen angestellt, die mit der Europäischen Menschrechtskonvention in Einklang stehen. Neben einer überlangen Dauer von Verfahren vor dem EuGH wurde schließlich das Problem der überlangen Verfahrensdauer vor Verfassungsgerichten erörtert, für das in Polen eine gesetzliche Regelung noch aussteht.