Das StVollzG sieht das Ziel des Strafvollzugs darin, den Gefangenen zu einem straffreien Leben in die Gesellschaft zuruckzufuhren. Trotz des Vollzugsgrundsatzes der Angleichung des Lebens im Vollzug an das Leben in Freiheit scheinen Isolation und Abschottung des Gefangenen von der Aussenwelt aus Grunden von Sicherheit und Ordnung Alltag in deutschen Strafvollzugsanstalten zu sein. Dabei wird heute anerkannt, dass gerade die Aufrechterhaltung der Beziehungen eines Gefangenen zu seiner Familie ein wichtiger Faktor ist, die spatere Ruckfallgefahr zu verringern. Die Arbeit geht anhand der rechtlichen Grundlagen und einschlagiger internationaler Rechtsnormen der Frage nach, welcher Anspruch dem Gefangenen auf Kommunikation zuzubilligen ist. Eine rechtstatsachliche Untersuchung erforscht die faktische Durchfuhrung der Kommunikation zwischen Gefangenen und Angehoerigen in bayerischen Strafvollzugsanstalten.