Das Gesetzlichkeitsprinzip bildet die Basis eines jeden rechtsstaatlichen Strafrechts. In der Strafrechtsphilosophie der Aufklärung entstanden, ist dieses Prinzip heute europaweit anerkannt, wenngleich vielfältig bedroht. Auch China kann auf eine lange Geschichte der Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip zurückblicken. In den Wirren der Kulturrevolution geriet es allerdings aus den Augen. Inzwischen hat China aber auf dem Weg zu einem modernen Rechtsstaat enorme Fortschritte gemacht; das Gesetzlichkeitsprinzip gehört zu den wichtigsten Themen der chinesischen Strafrechtswissenschaft und -praxis. Die hier abgedruckten Referate und Kommentare entstanden während einer internationalen Tagung, die im September 2011 in Würzburg stattfand, und bilden einen reichen Fundus an Problemstellungen und Lösungsvorschlägen, Thesen und Argumenten, der die strafrechtsvergleichende Arbeit in Deutschland und China bereichern wird.