Die Organisationslandschaft der Europiiischen Gemeinschaften erweist sich bei naherem Zusehen als wildwtichsig und wenig erschlossen. Mit einem weiteren Wachstum der Gemeinschaftsorganisation ist zu rechnen. Ein Ver- such der ordnenden Beschreibung und organisationsrechtlichen Erschlieflung sollte nicht verfrtiht erfolgen; er sollte aber auch nicht erst in dem Augen- blick untemommen werden, in dem sich die wichtigsten Typen der Organi- sation - oft in Anlehnung an die die Gemeinschaften umgebenden intema- tionalen und nationalen Bereiche - so pragend herausgebildet haben, dafl die entstandenen Strukturen bereits weitgehend erstarrt und einer Korrektur praktisch kaum noch zuganglich waren. Mit der vorliegenden Untersuchung der Verfasser, einen gtinstigen Zeitpunkt getroffen zu haben, der auf hofft der Grundlage einer rasterartigen Vermessung der Organisationslandschaft eine weitgehend vollstiindige Typisierung der Formen und Erorterung der organisationsrechtlichen Grundfragen erlaubt. Der ktinftigen Entfaltung der Organisation sollen dabei die rechtlichen Moglichkeiten und Grenzen aufge- zeigt werden.
Es bleibt der organisationswissenschaftlichen Beurteilung vor- behalten,ob der gegenwiirtige Organisationsstand in seiner vielfaItigen Unter- gliederung als befriedigend angesehen werden kann. Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultat der Universi- tat Heidelberg im Wintersemester 1980/81 als Habilitationsschrift angenom- men. Sie ist urn einige neuere Entwicklungen erganzt worden und gibt den Stand yom August 1981 wieder. Sie wiire ohne einen - von den beteiligten Stellen grof. ztigig ermoglichten - Wechsel zwischen Wissenschaft und Praxis nicht zustandegekommen. Herr Professor Dr. Dr. h. c. Hermann Mosler hat dabei meinen wissenschaftlichen und personlichen Weg tiber ein Jahrzehnt mit weitsichtigen Anregungen und vertrauendem Zuspruch gefOrdert.