Aus den Besprechungen: "Das arztliche Gutachten ist nicht nur in der Unfallversicherung von entscheidender Bedeutung fur die Zuerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen. Es dient haufig als entscheidende Grundlage fur Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen. Deshalb ist es angezeigt, dass sich mit dem Gutachten nicht nur Arzte befassen, die es erstellen, sondern auch Juristen, fur deren Entscheidung es haufig die wichtigste Grundlage darstellt. Es liegt in der Natur der Sache, dass Juristen andere Anforderungen an Gutachten stellen als Arzte. Es ist deshalb verdienstvoll, dass sich beim "Duisburger Gutachtenkolloquium" Arzte und Juristen zusammengefunden haben, um die Probleme des arztlichen Gutachtens zu diskutieren. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf praxisbezogenen Hinweisen zur Verbesserung des Standards der Gutachten fur die gesetzliche und private Unfallversicherung." Medizinrecht #1