Special Purpose Acquisition Companies - Spacs Im Spannungsfeld Von Deutschem Aktien- Und Kapitalmarktrecht
SPACs sind boersennotierte Mantelgesellschaften, ohne eigenes operatives Geschaft. Ziel dieser Gesellschaften ist der Zusammenschluss mit einem oder mehreren nicht boersennotierten Unternehmen. Zur Umsetzung dieses Zieles werden die beim Boersengang eingeworbenen Mittel eingesetzt. In den USA gelten SPACs bereits als anerkannte Anlagevehikel. Auch an europaischen Boersen konnten Boersengange von SPACs beobachtet werden, jedoch nicht in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft. In dieser Arbeit werden die Grundcharakteristika eines SPACs herausgearbeitet und die kapitalmarktrechtlichen Aspekte eines Boersenganges an der Frankfurter Wertpapierboerse untersucht. Im Anschluss wird dargestellt, in welchem Umfang sich das deutsche Aktienrecht zur Strukturierung eines SPACs eignet.