Energieausweise für die Praxis
Mit der neuen EnEV, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, werden erstmals verbindliche staatliche Regelungen für die Ausfertigung von Energieausweisen festgelegt. Danach sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Interessenten einen Energieausweis zugänglich zu machen, der nach dem errechneten Energiebedarf oder nach dem tatsächlichen Energieverbrauch erstellt wird. Das Buch bietet einen vollständigen Überblick über alle technischen und rechtlichen Grundlagen für den Bedarfs- und Verbrauchsausweis, sowohl für Wohngebäude (Neubau und Bestand) als auch für Nichtwohngebäude.