Informationen sind für den Gläubiger im Insolvenzfall die Grundlage effektiver Forderungsdurchsetzung, Verfahrensbeteiligung und Verfahrenstransparenz. Michael Heese entwickelt erstmals ein System der Gläubigerinformation in der Insolvenz auf der Grundlage des deutschen Verfassungsrechts und einer rechtsvergleichenden Analyse des U.S.-amerikanischen Insolvenzrechts in Gestalt des Bankruptcy Code. Er wendet sich gegen die in Deutschland vorherrschende restriktive informatorische Grundhaltung und liefert die erste geschlossene Darstellung der informationsrechtlich relevanten Verfassungsparameter. Dabei werden die Justizgewährleistung, der Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz sowie die Gleichbehandlung im Verfahrensrecht in ihrer durch die Institutsgarantie des Insolvenzverfahrens erlangten besonderen Ausprägung ebenso eingehend behandelt wie die den Informationsfluss begrenzenden Vorgaben des schuldnerischen Kreditschutzes, des Unternehmensgeheimnisschutzes und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Autor entwickelt die Informationsordnung des deutschen Insolvenzrechts für ihre Hauptverfahrensabschnitte: das Eröffnungsverfahren, das eröffnete Verfahren und die Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse. Jedem Abschnitt stellt er eine umfassende rechtsvergleichende Analyse des U.S.-amerikanischen Insolvenzrechts voraus. Die durch Verfassungsinterpretation und Rechtsvergleich hervortretenden Schwächen des geltenden deutschen Rechts werden soweit möglich systemkonform korrigiert und im Übrigen zur Reform durch den Gesetzgeber empfohlen.Das Buch wurde mit dem Wissenschaftspreis 2008 des Gravenbrucher Kreises und mit dem Fakultätspreis 2009 der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ausgezeichnet.