Am 30. Juni 2005 verabschiedete die Haager Konferenz fur Internationales Privatrecht das Haager UEbereinkommen uber Gerichtsstandsvereinbarungen. Es soll dem Bedurfnis einer international immer starker verflochtenen Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit auf den Gebieten der internationalen gerichtlichen Zustandigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Urteile Rechnung tragen. Inwieweit dies gelingen wird und insbesondere, wie sich das UEbereinkommen im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen aus Deutschland und den USA auswirken wird, ist Gegenstand dieser Arbeit. Im ersten Teil werden die einzelnen Regelungen des UEbereinkommens in Bezug auf ihre Wirkungsweise und auf Probleme analysiert, die sich moeglicherweise bei ihrer Anwendung ergeben. Im zweiten Teil werden nach einer Erlauterung der bisherigen Rechtslage die zu erwartenden Auswirkungen des UEbereinkommens auf die Behandlung von Gerichtsstandsvereinbarungen vor deutschen und US-amerikanischen Gerichten und auf die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen aus dem jeweils anderen Staat dargestellt.