Verdeckte Ermittler, Lauschangriff, Online-Durchsuchung: Die heimliche Strafverfolgung greift um sich. Dennoch steht die Rechtsfrage des Privatheitsschutzes beim Ermittlungszugriff auf die begehrten Informationen inmitten eines unklaren interdisziplinären Bezugsfelds: Ist zum Beispiel nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut über das Verfassungsrecht zu schützen und lassen sich wirklich alle sonstigen Bereiche der Privatsphäre der strafprozessualen Relativierung durch Zugriffsrechte preisgeben? Was gilt gegenüber Nichtverdächtigen und was beim Einsatz neuer Medien? Dabei beschreitet Pierre Hauck einen neuen interdisziplinären Pfad: Er gleicht Erkenntnissen der Informationsethik und der Sozialphilosophie ab und entwickelt ein System abgestufter Schutzwürdigkeit privater Informationen. Dieses System dient als Grundlage einer Rekonstruktion der Ermittlungsbefugnisse, hauptsächlich mit dem Ziel einer zukunftsweisenden Neuformulierung der gesetzlichen Ermittlungsbefugnisse in der StPO.