Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben die Menschenwürde als Höchstwert und oberstes Prinzip verankert. Biopolitischen Eingriffen durch den Staat sollte damit eine absolute Grenze gesetzt werden. Die Unbestimmtheit der Menschenwürde hat jedoch in den bioethischen Debatten der letzten Jahrzehnte dazu geführt, dass die Vorrangstellung der Menschenwürde in Frage gestellt wurde oder sich Vertreter entgegengesetzter Positionen beide gleichermaßen auf die Würde des Menschen berufen konnten. So stehen Eugenik und Euthanasie – in liberalem Gewande – als legitime Optionen wieder auf der Tagesordnung. Dies ist einerseits eine Problemanzeige und andererseits der Hinweis darauf, das unterschiedliche Lager unter Würde unterschiedliches verstehen. Der vorliegende Band diskutiert vorranging das Verhältnis von Menschenwürde und Autonomie als den zentralen Argumentationsgrundlagen dieser Debatte. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit es gerechtfertigt ist, den Würdebegriff durch den Autonomiebegriff zu ersetzen, bzw. ob der Würdebegriff Aspekte des Autonomiebegriffs integrieren oder ausschließen muss, um dem Grundanliegen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden, ohne Abstriche am Grundsatz der Unverfügbarkeit zu riskieren.