Volksrichterausbildung in Sachsen 1945-1950
In der Nachkriegszeit wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine Juristenausbildung ins Leben gerufen, die mit dem traditionellen Universitatsstudium brach und neue Massstabe setzte. Innerhalb weniger Monate wurden juristische Laien zu Volksrichtern ausgebildet und in der Praxis als Richter oder Staatsanwalte eingesetzt. Die vorliegende Studie stellt die erste Arbeit dar, die die Durchfuhrung der Volksrichterlehrgange am Beispiel Sachsens eingehend untersucht. Lehrprogramme sowie die Zusammensetzung der Lehrgangsteilnehmer und der Dozentenschaft werden ebenso dargestellt wie die politische Zielsetzung der SED und der Sowjetischen Besatzungsmacht. Eine Auswahl von Erinnerungsberichten von Zeitzeugen reichert die Studie an."