Friedrich Carl Von Savigny ALS Grundherr
In der Direktion seiner landwirtschaftlichen Guter aus der Ferne lasst sich das Bemuhen Savignys um Erhaltung seines ererbten Grundbesitzes, aber auch seine Unfahigkeit erkennen, neben der wissenschaftlichen Arbeit in Berlin auch seine Vermoegensangelegenheiten mit vollem eigenen Einsatz zu ordnen.
Savignys Besitzungen in Hessen waren im Rahmen zahlreicher Gerichtsverfahren Angriffen aus Staat und Landbevoelkerung ausgesetzt. Neue Vorstellungen vom Eigentum brachten ihn als Gutsbesitzer in den Zwiespalt, vormals lehensrechtliche Vermoegenspositionen mit dem burgerlichen Recht des 19. Jahrhunderts zu vereinbaren. Der Mann der alten Ordnung erwies sich schliesslich als unfahig, den Hof Trages gegen die Anfechtungen der Nachbargemeinden zu verteidigen.