Die Entwicklung Der Sparkassen Zu Selbstaendigen Anstalten Des Oeffentlichen Rechts - Ein Beitrag Zur Entwicklung Des Anstaltsbe
Kommunale Sparkassen sind heute als rechtsfahige Anstalten des offentlichen Rechts organisiert. Nach uberwiegend privatrechtlichen Anfangen des Sparkassenwesens am Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts gerieten diese Institute alsbald unter den Einfluss der Gemeinden und Kreise; rechtliche Selbstandigkeit erlangten sie jedoch erst mit den Notverordnungen (1931/32). Die vorliegende Arbeit zeigt - als Beitrag zur Entwicklung des Anstaltsbegriffs - anhand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung einzelner Sparkassenstatuten auf, dass die Sparkassen sich schon lange vorher wahrend des 19. Jahrhunderts zu selbstandigen - wenn auch nicht ausdrucklich rechtsfahigen - Anstalten des offentlichen Rechts entwickelt haben."