Blindheit Und Koenigtum - Die Blindheit Des Koenigs Georg V. Von Hannover ALS Verfassungsrechtliches Problem
Dass Konig Georg V. von Hannover als Blinder den Thron bestieg, ist eine vielfach bekannte Tatsache. Nahezu vergessen ist dagegen die ehemals hochpolitische Frage, ob der Monarch aufgrund seiner Blindheit uberhaupt regierungsfahig war. Die vorliegende Studie behandelt neben der rechtlichen Beurteilung korperlicher und geistiger Defekte eines Souverans die besondere Tragweite der Blindheit fur das hannoversche Konigshaus. Dabei gewahrt sie einen tiefen Einblick in die Politik des Konigs Ernst August von Hannover. Ferner vermittelt die Untersuchung eine vollig neue Sicht des hannoverschen Verfassungskonfliktes von 1837."