Das Jahr 1880 war ein Wendepunkt fur das deutsche Wucherrecht. Denn in diesem Jahr trat ein Wucherverbot in Kraft, das sich nicht langer an starren Taxregelungen orientierte, sondern einen materiell zu bestimmenden Wucherbegriff einfuhrte. Fortan oblag es den Gerichten, durch Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe den Umfang des wucherrechtlichen Schutzes festzulegen. Die Arbeit stellt zunachst die wechselvolle Geschichte des Wucherrechts mit seinen bis in die Antike zuruckreichenden Wurzeln dar und wendet sich sodann der hoechstrichterlichen Rechtsprechung der Jahre 1880 bis 1933 zu. Zivil- wie strafrechtliche Urteile des Reichsgerichts werden daraufhin untersucht, in welcher Weise die neue richterliche Deutungsbefugnis genutzt wurde. Dabei erweist sich, dass die Rechtsprechung erheblich geringere AEnderungen erfahren hat, als man angesichts des ereignisreichen Untersuchungszeitraums erwarten wurde.