200 Jahre Badisches Landrecht Von 1809/1810 - Jubilaeumssymposium Des Instituts Fuer Geschichtliche Rechtswissenschaft Der Rupre
Das 1809 verkundete und von 1810 bis zur Abloesung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht fur das Grossherzogthum Baden war eine an die badischen Verhaltnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoleon von 1804. Fur die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben OEsterreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass fur ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-franzoesischen Partikularrecht. Von einem Gesamtbild der badischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt. Der Tagungsband versteht sich als Anstoss zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Badischen Landrecht.