"Freiheit bedeutet, von nichts anderem abhangig zu sein als von den Gesetzen." Dieser Satz Voltaires ist Leitgedanke dieser Untersuchung uber historische und aktuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips. Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip ist verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 2 GG verankert. Es beinhaltet Gebote und Verbote an den Gesetzgeber und den Gesetzesanwender, um die Freiheit der Burgerinnen und Burger zu wahren. Diese althergebrachten Grundsatze stossen aktuell mehr denn je an Grenzen: Gesellschaftliche Konflikte, politisch motivierte Gesetzgebungen und supranationale Konstellationen fuhren zu einer Relativierung dieses verfassungsrechtlichen Grundsatzes. Daher mussen sich insbesondere alle Rechtsanwender immer wieder die Frage nach der Bedeutung und dem Kern strafrechtlicher Gesetzlichkeit stellen. Kann zudem dieser Grundsatz erkenntnistheoretisch als absolut geltendes Prinzip gedacht und in der Strafrechtspraxis umgesetzt werden? Neben der Darstellung der Konfliktsituationen soll diese Arbeit einen eigenen Loesungsansatz liefern, um strafrechtliche Gesetzlichkeit konsequent als Prinzip umzusetzen. Hierfur wird die Bedeutung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips etymologisch, historisch und philosophisch untersucht. Die Arbeit verbindet schliesslich die verschiedenen Untersuchungsansatze und arbeitet neue Erkenntnisse und Handhabungsmoeglichkeiten zwischen praktischen Bedurfnissen und absoluten Grundsatzen heraus.