Als 1803 das Heilige Roemische Reich kurz vor dem Ende stand, wurden in die Gruppe der den Kaiser wahlenden Kurfursten vier neue Mitglieder aufgenommen. Doch nur bei Wurttemberg und Hessen-Kassel war ihre Erhebung die Frucht eines seit 1692 dauernden Prozesses. Einzig sie hatten sich - unter Ausnutzung des Gegensatzes Habsburg-Frankreich und ab 1756 Preussen-Kaiser - kontinuierlich um diese Wurde bemuht. Stets blieb fur die Grossmachte das Kurstreben Vehikel fur eine Intervention. So zeigt die Untersuchung nicht nur den konkreten Ablauf der Kurbemuhungen, sondern auch das internationale Interesse bei der Unterstutzung oder Verhinderung der Kurwunsche. Zudem wird der diplomatische Apparat in beiden hessischen Territorien und in Wurttemberg analysiert, um eine Antwort auf die Frage zu finden, warum 1807 Kurhessen unterging, Wurttemberg und Hessen-Darmstadt jedoch zu koeniglichen Ehren aufstiegen.