Notwendige Verteidigung Und Pflichtverteidigerbestellung Im Jugendstrafverfahren
Der Autor widmet sich der Frage, in welchen Fallen in Jugendstrafverfahren inclusive des Owig-Verfahrens notwendige Verteidigung gegeben ist. Gesetzliche Grundlage sind die 68,83III S. 2 JGG. Den grossten Raum nimmt hierbei die Interpretation des Verweises auf das Erwachsenenstrafverfahrensrecht ein, wonach einem Jugendlichen und Heranwachsenden ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn auch einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen ware. Dem Pladoyer fur eine umfangreiche Mitwirkung von Verteidigern im Jugendstrafverfahren geht eine Beschreibung der Verteidigertatigkeit in Jugendstrafverfahren voraus."