Im deutschen Recht entfalten Tarifnormen ihre unmittelbare und zwingende Wirkung zwar grundsätzlich nur zwischen den beiderseits Tarifgebundenen. Jedoch kennt dieser Grundsatz einige Ausnahmen. Teilweise erheben Tarifnormen bereits für sich genommen einen Geltungsanspruch über den Kreis der Verbandsmitglieder heraus, in anderen Fällen ordnet ein staatlicher Erstreckungsakt diese Wirkung an. Es stellt sich jeweils die Frage, wie weit die Freiheit der Außenseiter reicht, ihre Arbeitsbeziehungen in selbstbestimmter Wahrnehmung der eigenen Interessen zu gestalten. Felix Hartmann führt den Außenseiterschutz konsequent auf ein privatrechtlich-mandatarisches Grundverständnis der Tarifautonomie zurück. Er setzt sich dabei auch mit den Vorgaben des Europarechts und mit Tarifsystemen anderer mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen auseinander. Auf diese Weise kommt er für eine Vielzahl von Praxisproblemen zu neuen Lösungen.