Die Aufsicht Ueber Den Handel Mit Energiederivaten Nach Dem Gesetz Ueber Das Kreditwesen
Seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmarkte gewinnt der Handel mit Energie und Energiederivaten zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die auf diesem Markt tatig werden wollen, mussen entscheiden, ob fur ihre Geschafte eine Erlaubnis der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Die Abhandlung untersucht, welche Geschaftstatigkeiten erlaubnispflichtig sind und unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis erteilt wird. Die hierfur massgeblichen Normen des Gesetzes uber das Kreditwesen (KWG) werden erlautert und daraufhin uberpruft, ob sie eine den Besonderheiten des Energiemarktes angemessene Regelung treffen.