Die Einseitige Aussetzung Von Gatt-Verpflichtungen ALS Repressalie - Unilateral Suspension of GATT Obligations as Reprisal (Engl
Wirtschaftliche Zwangsmassnahmen sind angesichts des weitgehenden Gewaltverbots im Voelkerrecht eine der wenigen Moeglichkeiten zur Durchsetzung voelkerrechtlicher Anspruche. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwieweit Staaten, die an das GATT 1947 oder an das GATT 1994 gebunden sind, weiterhin von dieser Moeglichkeit Gebrauch machen koennen. Der Autor stellt zunachst fest, dass weder allgemeines Vertragsrecht noch die Struktur des GATT als solches der Verhangung von Repressalien entgegenstehen. Danach wird untersucht, ob nicht vertragliche Einzelregelungen des GATT den Gebrauch von Repressalien ausschliessen, wobei 2 Hauptkonstellationen eroertert werden: 1) der Gebrauch von Repressalien im vertraglichen Binnenverhaltnis, 2) der Einsatz von GATT-Suspensionen als Reaktion auf sonstiges voelkerrechtliches Unrecht.
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