Integrationsstufen des angelsaechsischen Trusts innerhalb der Heimatrechtsordnung am Beispiel der Schweiz, Frankreich sowie Liec
"Mit den dogmatischen Grundlagen des deutschen Rechts ist die Rechtsfigur des Trusts unvereinbar", so die bis heute herrschende Ansicht des Bundesgerichtshofes. Dessen ungeachtet erfahrt der angelsachsische Trust einen fortschreitenden Integrationsprozess in Kontinentaleuropa. Die Arbeit befasst sich daher mit der Untersuchung der verschiedenen aktuell diskutierten oder kurzlich umgesetzten "Integrationsvehikel" des angelsachsischen Trusts bzw. je nach Rechtsordnung trustahnlicher bzw. entsprechender Rechtsinstitute in die jeweilige Heimatrechtsordnung unter Berucksichtigung des status quo, des Integrationsmodus, der Integrationsintensitat und der jeweiligen rechtstechnischen Ausgestaltung am Beispiel der Schweiz und Frankreich sowie deren jeweiliger Tochterrechtsordnung Liechtenstein bzw. Monaco.
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