Zur Tätigkeit und den Aufgaben eines Honorarkonsuls bestehen im deutschsprachigen Raum nur wenige Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich beim Honorarkonsul um ein seit dem Altertum gewachsenes Amt, dem gerade in den heutigen Zeiten der Globalisierung bei gleichzeitig wieder voranschreitender Regionalisierung eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Auch ist mit zahlreichen Klischees aufzuräumen, die mit Honorarkonsuln assoziiert werden. Honorarkonsuln werden in Deutschland in einem völker- und gewohnheitsrechtlich erprobten Verfahren bestellt und schließlich von der Bundesregierung akkreditiert. Nur so wird gewährleistet, dass sie den Aufgaben, die das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) wie auch die aktuelle Praxis vorsehen, gerecht werden können.
Diese im deutschen Sprachraum bislang so einzigartige, allein auf das Honorarkonsularwesen fokussierte Darstellung soll einen Überblick in die Institution der Honorarkonsuln ausdeutscher Sicht geben und dabei insbesondere die rechtlichen Aspekte der Ernennung, Bestellung und des Wirkens aufzeigen. Darüber hinaus wird die Rolle der Honorarkonsuln als nebenberuflicher „Diplomat" und somit Subakteur internationaler Beziehungen im Sinne einer effektiven und zeitgemäßen Wirkungsdiplomatie beleuchtet.