Mitwirkungspflichten von Antragsteller und Leistungsempfanger finden sich fur das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sowohl im allgemeinen Teil als auch in den besonderen Teilen des SGB. Die vorliegende Arbeit untersucht diese sehr unterschiedlichen Pflichten und zeigt, dass sie drei verschiedenen Kategorien zugeordnet werden konnen. Ausserdem befasst sie sich mit den Rechtsfolgen, die bei Verletzung dieser Pflichten eintreten konnen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem 66 SGB I, der dem Leistungstrager die Versagung/Entziehung der vom Burger begehrten Leistung moglich macht. Auch wird 67 SGB I eingehend behandelt, der die Folgen lediglich verspateter Mitwirkung regelt. Daneben wird auf die Frage nach einem Schadensersatzanspruch des Leistungstragers gegen den Burger eingegangen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung haben Bedeutung auch fur andere Bereiche des Verwaltungsrechts, deren Mitwirkungstatbestande vielfach ahnliche Bedeutung wie im Sozialrecht besitzen."