Die "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" gehört zu den Kernfächern der Betriebswirt schaftslehre, und trotzdem gibt es viele unterschiedliche Vorstellungen davon, was eigentlich ihr Inhalt ist. Dies lässt sich nicht zuletzt daran erkennen, dass das Fach in den Studien-und Prüfungsordnungen der deutschen Universitätslandschaft äußerst unterschiedlich gehandhabt wird. Der Grund hierfür liegt in seiner historischen Entwicklung: Die Allgemeine Betriebs wirtschaftslehre hat sich ursprünglich als das Gemeinsame der sich zunächst getrennt ent wickelnden institutionellen, auf Wirtschaftszweige ausgerichteten Betriebswirtschaftslehren herauskristallisiert. Sie war damit in gewisser Weise auch der sinngebende Nucleus des ge samten Faches Betriebswirtschaftslehre und in dieser Hinsicht nicht zuletzt auch äußerst bedeutsam für dessen Selbstfindung. Wichtige Meilensteine im deutschsprachigen Raum waren dabei Erich Gutenbergs Habilitationsschrift aus dem Jahre 1929 "Die Unternehmung als Gegenstand betriebswirtschaftlicher Theorie" und seine 1951 vorgelegten dreibändigen "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre". Damit hatte die Allgemeine Betriebswirtschafts lehre in gewisser Weise ihren Höhepunkt erreicht und, wie es dann oft üblich ist, gleichzeitig schon ihren Zenit überschritten. Auf der Grundlage von Gutenbergs Werk konnten sich näm lich nun die Funktionalen Betriebswirtschaftslehren entwickeln und zur vollen Blüte gelan gen. Dies wurde nicht unmaßgeblich gefördert durch die Tatsache, dass das deutsche Univer sitätssystem zu der damaligen Zeit gerade im Bereich der Betriebswirtschaftslehre immer mehr expandierte und die Zahl der betriebswirtschaftliehen Lehrstühle drastisch zunahm. Daraus ergab sich für die Fachvertreterinnen und-vertreter sowohl die Möglichkeit als auch die Notwendigkeit zur Spezialisierung in Teildisziplinen.