Das Merkmal "personenbezogene Daten" stellt europaweit eines der wichtigsten Eingangstore für den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts dar. Zugleich ist die Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen des Personenbezugs stark umstritten. Nach wie vor besteht ein hoher Entwicklungs- und Konkretisierungsbedarf. Aufbauend auf einer breiten Diskussion der bisherigen Ansätze gibt Martin Sebastian Haase neue Impulse für die Auslegung und Umschreibung des sachlichen Anwendungsbereiches des Datenschutzrechts. Er behandelt unter anderem typische Individualisierungsmerkmale der natürlichen Person, die Beurteilung von aggregierten und anonymisierten Daten, die Abgrenzung von personenbezogenen Daten zu reinen Sachdaten, den Umgang mit spezifischen Informationskombinationen, die Zurechnung von Zusatzmitteln und Zusatzwissen im Rahmen der Bestimmbarkeit einer natürlichen Person und die Einordnung technischer Repräsentanten (z.B. IP-Adresse). Durch die Einbeziehung gesellschaftlicher und technischer Aspekte entwirft der Autor eine geeignete Grundlage für einen interdisziplinären Diskurs.