Die Mitwirkungspflicht Von Personenstandsbehoerden in Nachlassverfahren
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Benutzungsrechten in Nachlassverfahren an den standesamtlich gefuhrten Personenstandsbuchern. Nach der Person des Antragstellers differenziert wird im Einzelnen dargestellt, ob und inwieweit ein Anspruch des konkreten Antragstellers auf Benutzung der Personenstandsbucher besteht. Neben Angehoerigen, Erben, Behoerden, Gerichten, Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern etc. beschaftigt sich ein Grossteil der Arbeit mit der UEberprufung, ob und inwieweit Genealogen, so genannte gewerbliche Erbenermittler benutzungsberechtigt sind.