Gegenstand der Arbeit ist die Konkretisierung und dogmatische Verortung der Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters. Denn nur wenn Klarheit uber die Wertungsprinzipien des Eigenkapitalersatzrechts besteht, ist ein kontrolliertes und nachvollziehbares Wachstum dieses Rechtsinstituts gesichert. Um die hinter dem Tatbestand und den Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechts stehenden Wertungsgrundlagen ermitteln zu koennen, geht die Arbeit der Frage nach, vor welchen glaubigerschadigenden Phanomenen Rechtsprechung und Gesetzgeber die Glaubiger der Gesellschaft zu schutzen suchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesellschafter deshalb eine Finanzierungsfolgenverantwortung zu ubernehmen hat, weil er mit Kreditgeschaften die Insolvenz der Gesellschaft verschleppt und mit Nicht-Kreditgeschaften das Vermoegen der Gesellschaft zum Nachteil der Glaubiger umschichtet. Neben den Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und der Pflicht des Geschaftsfuhrers zur Insolvenzantragstellung und Masseerhaltung dient das Eigenkapitalersatzrecht dem Schutz der insolvenzrechtlichen Haftungsordnung in der kritischen Phase zwischen Insolvenzeintritt und Insolvenzeroeffnung.