Neue Rechtsgrundlagen für Maschinen im EWR!
Mit Inkrafttreten der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.06.2006 und der damit beginnenden Umsetzungsfrist werden neue und veränderte Rechtsgrundlagen für Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum geschaffen. Alle, die Maschinen bauen oder umbauen, verkaufen oder kaufen und betreiben, müssen die neue Rechtsgrundlage, die viele Vorteile durch Klarstellung und Vereinfachungen mit sich bringt, ab 2009 ohne Übergangsfrist anwenden. Vorhandene betriebliche Strukturen in der Konstruktion, Dokumentation und im Vertrieb müssen somit bereits im Vorfeld angepasst werden.
Aus dem Inhalt: - Gründe für Überarbeitung und Verlauf des Verfahrens
- Erläuterungen zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Neuer und erweiterter Anwendungsbereich
- Umfassender Begriffsbestimmungen
- Klarere Abgrenzungen zu anderen Einzelrichtlinien
- Neue Konformitätsbewertungsverfahren
- Unvollständige Maschinen
- Geänderte grundlegende Anforderungen im Anhang I
- Weitere Änderungen in den Anhängen
- In-Kraft-Treten, Übergangszeitraum, Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie
Ihre Vorteile: "Die neue EG-Maschinenrichtlinie" konzentriert sich auf die Änderungen, die die neue Richtlinie vom Juni 2006 mit sich bringt. Zum besseren Verständnis werden die Neuerungen im Vergleich zur alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG erläutert. Damit erhält der Leser schnelle, vollständige und praxisorientierte Informationen über die Anforderungen der neuen Richtlinie 2006/42/EG.