Die Überzeugung, dass die allgemeine "Geltung" moralischer und rechtlicher Normen unabhängig von deren historischer Entstehung oder kultureller "Genese" erwiesen werden könne, ist in moralphilosophischen und rechtswissenschaftlichen Debatten so verbreitet wie umstritten. Die Debatte verläuft zwischen zwei Polen: Das eine Lager ist von der erfahrungsunabhängigen, zeitlosen und mithin "universellen" Sollgeltung zumindest mancher Normen, etwa der Menschenrechte, überzeugt, zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf historisch und kulturell konkrete Erfahrungshorizonte substanziell nichts beitrage. Die andere Seite kritisiert eben diese Universalitätsansprüche als "abstrakt" oder auch "idealistisch" und folgt stattdessen meist der Auffassung, dass sich die Bedeutung und Bindekraft moralischer und rechtlicher Normen allein im Rückgriff auf konkrete und mithin kulturrelative Erfahrungen der Entrechtung, Unterdrückung oder auch Gewalt verstehen lassen.Angesichts dieser festgefahrenen Diskussion werden im Band konstruktive Vermittlungsversuche unternommen. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie in historischen Erfahrungsprozessen und kulturellen Lerngeschichten konkrete Normen entstehen, die für Gegenwart und Zukunft durchaus allgemeine Geltung besitzen können. Inwiefern also liefert der Verweis auf spezifische Unrechtserfahrungen einen methodischen Beitrag zur Begründung universeller Normen? Mit Beiträgen vonMyriam Bienenstock, Micha Brumlik, Wolfgang van den Daele, Stefan Gosepath, Thomas Gutmann, Rahel Jaeggi, Bernhard Jakl, Hans Joas, Sebastian Laukötter, Gertrud Nummer-Winkler, Arnd Pollmann, Peter Schaber, Lothar Schilling, Ludwig Siep, Rolf Zimmermann