1. Der betriebswirtschaftliche Charakter der finanziellen Sphare. Jedes Untemehmen besteht aus den drei betrieblichen Teilbereichen Beschafiung, Leistungserstellung und Leistungsverwertung. Obwohl sich diese Teilbereiche durch ihre Aufgaben voneinander unterscheiden, verkniipfen sich in ihnen doch menschliche Arbeit und technische Apparatur zu einer funktionsfahigen produktiven Einheit. Den drei giiterwirtschaftlichen Teilbereichen betrieblichen Vollzuges steht ein TeiIbereich mit vollig anderem Charakter gegeniiber - die finanzielle Sphare der Untemehmen. Sie laBt sich den drei giiterwirt- schaftlichen TeiIbereichen nicht gewissermaBen ala ein vierter Teil- bereich hinzufiigen, weil sie nicht in dem Funktionszusammenhang steht, der die drei giiterwirtschaftlichen Teilbereiche miteinander verkniipft. Die von einem Untemehmen erstellten Leistungen, seien es Giiter oder Dienste, durchlaufen den finanziellen Bereich nicht. Er tragt unmittelbar nichts zu ihrer Entstehung, Ausreifung und marktlichen Verwertung beL Aber die finanziellen Vorgange bilden die Voraussetzung, gewisser- maBen das Medium fUr den gesamtbetrieblichen Leistungsvollzug. Insofem umfaBt die finanzielle Sphare das Ganze des betrieblichen Geschehens, vom Eintritt der Sachgiiter, Arbeits- und Dienstleistungen in das Untemehmen bis zu ihrer marktlichen Verwertung in veranderter oder unveranderter Form.