Der Besondere Vertreter Nach § 147 Aktg - Der Geltendmachungsbeschluss in Hauptversammlung Und Prozess Und Das Informationsrecht
Der Besondere Vertreter nach 147 AktG wird durch die Hauptversammlung bestellt, um anstelle von Vorstand oder Aufsichtsrat Ersatzanspruche der Gesellschaft zu verfolgen und geltend zu machen. Der Autor geht ausfuhrlich den Fragen nach, welche inhaltlichen Anforderungen an den Geltendmachungsbeschluss zu stellen sind, welche Missbrauchsgefahren bestehen und wie das Informationsrecht des Besonderen Vertreters ausgestaltet ist. Zudem betrachtet er die Rechtsschutzmoeglichkeiten im Rahmen der Beschlussfassung und des Informationsrechts. Untersucht werden unter anderem die Beschlussanfechtung, die Rechte des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung und die Moeglichkeit von einstweiligem Rechtsschutz im Gesellschaftsrecht.