Die «Class Action» Im Amerikanischen Recht Und Deutscher «Ordre Public»
Gruppenklagen in den USA, sogenannte "class actions," ermoglichen Reprasentanten einer -class- von in gleicher Weise durch rechtswidriges Handeln des Beklagten betroffenen Personen, ohne deren Zustimmung Klage fur sie zu erheben - in die Schlagzeilen sind auf diese Weise jungst Schweizer Grossbanken geraten. Ein amerikanischer Anwalt verlangt von ihnen derzeit im Namen judischer Holocaust-Opfer im Wege einer "class action" 20 Milliarden Dollar Schadensersatz. Im Fruhjahr 1997 reichten ebenfalls Holocaust-Opfer in New York eine "class action" fur moglicherweise 10.000 Betroffene wegen nicht geleisteter Versicherungszahlungen unter anderen auch gegen Unternehmen der Allianzgruppe ein. Anerkennung und Vollstreckung solcher "class action"-Urteile auch in Deutschland erscheinen zwar mit Blick auf den deutschen "ordre public" fraglich, lassen sich aber nicht pauschal ausschliessen."