Die Frage des lombardischen Lehensrechts wurde in der bisherigen Forschung nur beilaufig thematisiert, obgleich es sowohl fur dynastische Fragen als auch im Bereich der Urkundenpraxis von besonderer Bedeutung ist, zumal es bis zum Ende des alten Reichs im Jahr 1806 Gultigkeit hatte. Dabei muss zwischen einer -formalen- Rezeption und einer -praktischen- Rezeption unterschieden werden. Letztere manifestiert sich in immer starkerem Mass, beginnend mit dem 12. Jh., in der Urkundenpraxis der Kanzleien, wobei die konigliche Kanzlei eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Soweit sich das aufgrund der Quellenlage erkennen lasst, haben die Universitaten nordlich der Alpen nur einen sehr geringen Anteil. In die Gebiete nordlich der Alpen durfte das lombardische Lehensrecht aber durch die insbesondere an italienischen Universitaten ausgebildeten Juristen gebracht worden sein. In dieser Untersuchung wird die Frage der Rezeption anhand von Urkundenbeispielen aus dem 12. bis 16. Jh. dargestellt."