Die vorliegende Dissertation untersucht die Bedeutung des Geschlechts im Recht, die rechtliche Konstruktion des Geschlechts und der Geschlechterdifferenz in einem spezifischen Kontext: Dem (operativen) "Wechsel" dessen, was als natürliches Geschlecht gilt. Normative Vorstellungen über das menschliche Geschlecht lassen den Wunsch nach einem "Geschlechtswechsel" zu einem "Phänomen" werden, auf das die Medizin und auch das Recht mit Normalisierungspraktiken reagieren. Welche konkreten Vorstellungen über die menschliche Geschlechtlichkeit sind es aber, die etwa der österreichischen Rechtsordnung zugrunde liegen und inwieweit beeinflussen sie deren Ausgestaltung? Wie kommt es dazu, dass das Geschlecht als Naturtatsache angenommen wird, die sich an den Körpern von Menschen in genau zwei unterschiedlichen, einander entgegen gesetzten Ausprägungen ablesen lässt? Wo wird Geschlecht schließlich zum Merkmal der Erkennbarkeit von/als Personen/Rechtssubjekte(n)?
Neben grund- und menschenrechtlichen Komponenten der staatlichen Anerkennung eines angenommenen Geschlechts wird der Frage nachgegangen, welchen Ein- und Ausschlussmechanismen "GeschlechtswechslerInnen" unterliegen, wenn es um den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung geht. Anhand der österreichischen Rechtsordnung wird der juristische Umgang mit "Krisenmomenten" der zweigeschlechtlichen Ordnung wie sie auch ein Geschlechtswechsel darstellt, einer näheren Betrachtung unterzogen. Dabei ist insbesondere aufzuzeigen, inwieweit den betreffenden Regelungen der Wunsch nach "Normalisierung" zugrunde liegt und wo dieser auf seine Grenzen stößt.