Verwertung Von Know-How - Vertragstypologische Zuordnung, Vertragserfuellung Und Hinweise Zur Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Vertragen stoesst regelmassig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstande gekauft werden koennen; auf solche Vertrage sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehoert, wie andere immaterielle Guter auch, zu den sonstigen Gegenstanden. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Eroerterung bedurfen: Wie wird ein Kaufvertrag uber einen sonstigen Gegenstand erfullt, wenn keine Rechte verfugt werden koennen? Im Rahmen dieser Arbeit sollen diese und weitere Fragen eroertert werden, mit dem Ziel, Hinweise fur die Vertragsgestaltung zu geben.